Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. gültigkeit 

Für alle Warenbestellungen, die Larso, s.p., Avgustinčičeva 37, 1000 Ljubljana (im Folgenden: „Käufer“) bei einem Warenlieferanten (im Folgenden: „Lieferant“) tätigt, gelten ausschließlich und in vollem Umfang die Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Larso, s.p. (im Folgenden: „Allgemeine Einkaufsbedingungen“).

Die in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen geltenden Bestimmungen für die Bestellung und Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für die Bestellung und Erbringung von Dienstleistungen, die der Käufer beim Dienstleister bestellt.  

Annahme einer Bestellung oder Abschluss eines Kaufvertrags 

Der Käufer hat dem Dienstleister eine schriftliche oder mündliche Bestellung zu übermitteln, zu deren schriftlicher Annahme sich der Dienstleister innerhalb von höchstens 5 (fünf) Tagen nach Eingang der Bestellung verpflichtet, es sei denn, es wird eine kürzere Frist vereinbart. Die Bestellung und die Annahme der Bestellung können per Post, Fax oder elektronischem Dokumentenaustausch erfolgen.

In der schriftlichen Annahme einer Bestellung sind Art, Menge und Preis der Ware sowie die Lieferfrist für die Lieferung der Ware anzugeben.

Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Eingang der Bestellung schriftlich an, so ist der Käufer nicht mehr an die Bestellung gebunden.  

Mit der schriftlichen Bestätigung oder Annahme der Bestellung durch den Lieferanten gilt das Kaufverhältnis zwischen dem Käufer und dem Lieferanten als abgeschlossen.

Der Käufer und der Lieferant können auch einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen; in diesem Fall werden die Allgemeinen Einkaufsbedingungen Bestandteil des Kaufvertrags, es sei denn, der Käufer und der Lieferant haben sie ganz oder teilweise ausgeschlossen.

Abgesehen von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind keine anderen Bedingungen des Lieferanten für den Käufer verbindlich, es sei denn, der Käufer und der Lieferant haben dies im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart.

Lieferung der Waren und Lieferfristen

Der Lieferant verpflichtet sich, dem Käufer die Waren in der vereinbarten Menge und Qualität und innerhalb der vereinbarten Lieferfristen an den vom Käufer angegebenen Bestimmungsort gemäß den Incoterms 2020 zu liefern.

Die vereinbarten Mengen, Qualitäten und Lieferzeiten der Waren sind für den Lieferanten verbindlich und bilden einen wesentlichen Bestandteil der Bestellung oder des Vertrags.

Abweichungen von der vereinbarten Menge und/oder der vereinbarten Qualität der Waren (insbesondere Abweichungen von der vereinbarten Herstellungsspezifikation der Waren) und/oder den vereinbarten Lieferterminen der Waren sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers zulässig. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die die ordnungsgemäße oder rechtzeitige Erfüllung des Auftrages oder des Vertrages auch nur mittelbar beeinträchtigen können, sofern der Lieferant den Besteller von deren Eintritt unverzüglich schriftlich unterrichtet.

Der Lieferant ist verpflichtet, der versendeten Ware ein von der Transportart abhängiges Transportdokument (Konnossement) beizufügen.

Der Lieferant verpflichtet sich, dem Versandgut alle exportkontroll- und zollrechtlichen Unterlagen beizufügen.

Der Besteller hat das Recht, Teillieferungen der Ware abzulehnen, sofern in der Bestellung oder im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Ungeachtet der Annahme einer verspäteten Lieferung behält der Käufer alle Rechte, die ihm im Falle des Verzugs des Lieferanten zustehen.

4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Waren werden in € festgesetzt und umfassen, sofern nicht anders vereinbart, alle Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren bis zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren.

Der Lieferant stellt bei Lieferung der Waren eine Rechnung aus. Die Rechnung muss Folgendes enthalten: die Nummer und das Datum der Bestellung oder die Nummer und das Datum des Kaufvertrags sowie die Bestätigung des Lieferscheins durch den Käufer.

Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Waren innerhalb der in der Bestellung oder im Kaufvertrag angegebenen Frist zu bezahlen. Als Datum der Lieferung der Waren gilt das Datum der Lieferung der Waren zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, die durch die Bestätigung des Lieferscheins durch den Käufer nachgewiesen werden.

Die Bezahlung der Rechnung bedeutet nicht, dass die Waren in Übereinstimmung mit der Bestellung oder dem Vertrag geliefert worden sind.

Werden an den Waren Mängel festgestellt, die vom Käufer rechtzeitig reklamiert wurden, hat der Käufer das Recht, die Zahlung des anteiligen Rechnungsbetrags zurückzuhalten, bis diese Mängel behoben sind oder bis eine endgültige Einigung zwischen dem Käufer und dem Lieferanten über die Behebung dieser Mängel im gegenseitigen Einvernehmen erzielt worden ist.

5 Haftung für Fehler

Der Käufer hat spätestens innerhalb von 8 (acht) Arbeitstagen nach Lieferung der Waren eine Qualitätskontrolle der gelieferten Waren vorzunehmen.

Stellt der Käufer bei der Lieferung der Waren Abweichungen von der vereinbarten Warenmenge oder andere offensichtliche Mängel an den Waren fest, so hat der Käufer die Waren unverzüglich zu reklamieren und sie dem Lieferanten zur unverzüglichen und einvernehmlichen Beseitigung dieser Mängel zu übersenden.

Der Abnehmer hat das Recht, die Art und Weise zu wählen, in der der Lieferant die Mängel an den Waren behebt, und somit dem Abnehmer eine Frist für die Behebung der Mängel zu setzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die Mängel unverzüglich zu beseitigen oder die Ware so schnell wie möglich durch eine andere, der bestellten Ware entsprechende Ware zu ersetzen und den Abnehmer unverzüglich schriftlich über die Mängelbeseitigung zu informieren.

6 Schutz von Betriebsgeheimnissen

Der Besteller ist verpflichtet, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichneten Betriebsgeheimnisse des Lieferers und die vom Lieferer erhaltenen diesbezüglichen Unterlagen zu schützen, die ausschließlich für vertragliche Zwecke verwendet werden dürfen und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferers nicht an dritte juristische oder natürliche Personen weitergegeben werden dürfen.

Der Besteller und der Lieferant verpflichten sich, alle ihnen bei Abschluss und Durchführung der Geschäftsbeziehung aus den jeweiligen Bestellungen und Verträgen bekannt gewordenen kaufmännischen Einzelheiten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten.

7. datenschutz

Die Beziehung zwischen dem Käufer und dem Lieferanten unterliegt den Bestimmungen des slowenischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten.

8 Recht und Streitbeilegung

Die Beziehung zwischen dem Käufer und dem Lieferanten unterliegt dem slowenischen Recht unter Ausschluss des Gesetzes über das Internationale Privatrecht und das Internationale Verfahrensrecht (LIPLA, Rom 1-Verordnung) und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Der Käufer und der Lieferant bemühen sich um eine gütliche und einvernehmliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, vereinbaren der Käufer und der Lieferant, dass das Gericht in Ljubljana für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig sein soll.

9. schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Einkaufsbedingungen“ unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Larso,s.p.

Ljubljana, 24.4.2019